An ihrer Mitgliederversammlung vom 11. April 2024 hatte die FAGES ➚beschlossen, einen Datenschutz Verhaltenskodex (Privacy Code of Conduct, pCoC) auszuarbeiten. Die Dokumente dazu wurden von einer ad hoc Arbeitsgruppe ausgearbeitet und stehen nun auf dieser Plattform bereit für die Vernehmlassung.
Im Forum "Projektgruppen/FAGES Code of Conduct/Vernehmlassung" können ab sofort unter Angabe des Antragstellers:in oder Kommentators:in bis zum 12. September 2024Änderungsanträge und weitere Rückmeldung eingebracht werden. Folgende Dokumente stehen in diesem Foren zum Heruntergeladen bereit:
- FAGES Privacy Code of Conduct v0-8.pdf
- FAGES Good Practice Privacy (DSFA)
- FAGES Good Practice Privacy ANHANG A Glossar v_0-2.pdf
- FAGES Good Practice Privacy ANHANG-C IDR v0-2.pdf
- FAGES Good Practice Privacy ANHANG D DSE v_0-3.pdf
Der eigentliche Privacy Code of Conduct ist sehr knapp und konzentriert formuliert. Dafür wurde die Datenschutz-Folgenabschätzung zu einer "FAGES Good Practice Privacy mit Datenschutz-Folgeabschätzungen" ausgebaut. Diese Dokumentation zeigt die Rahmenbedingungen, auf welcher die Risikoabschätzung in ihrem Kap. 5 basieren. Die Methode dazu ist in ihrem Kapitel "M10 Datenschutzfolge-Abschätzung" (M für Massnahme) beschrieben. Die Good Practice soll den Anwendern eine Praxishilfe zur Umsetzung des Schweizer Datenschutzrechts und dem FAGES Verhaltenskodex sein (dazu auch die unverbindlichen Muster für eine Datenschutzerklärung und für ein Personal-Datenschutzreglement). Zur Einhaltung der FAGES Privacy Code of Conduct muss die FAGES Good Practice Privacy nicht unbedingt umgesetzt werden. Die sich freiwillig zum pCoC bekennenden Betriebe können von der Good Practice abweichen. In dem Fall haben sie die Konformität ihre Bearbeitungen mit dem pCoC selber zu validieren und für die eigenen Bearbeitungen, welche ein Potenzial für eine Persönlichkeitsverletzung aufweisen, haben diese eine eigen DSFA auszuarbeiten.